Die Klassenpflegschaft
Alle Eltern der Kinder einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie
- wählt zu Beginn eines Schuljahres eine(n) Vorsitzende(n) und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter aus ihrer Mitte.
(Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin die Tagesordnung fest. Beide nehmen über ihre Aufgaben hinaus an den Sitzungen der Schulpflegschaft teil.)
- dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften und Kindern.
(Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Themen können sein: Hausaufgaben, Leistungsüberprüfungen, schulische Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts, Anregungen zur Einführung von Lernmitteln, Erziehungsschwierigkeiten etc.)
- kann bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten, Klassen- und Schulfesten helfen.
Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen
Klasse 1a
Klasse 1b
Klasse 2a
Klasse 2b
Klasse 3a
Klasse 3b
Klasse 4a
Klasse 4b
Die Schulpflegschaft
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie deren Vertretungen mit beratender Stimme.
Die Schulpflegschaft wählt eine(n) Vorsitzende(n) und eine Stellvertretung sowie die Elternvertretung für die Schulkonferenz.
Die/der Schulpflegschaftvorsitzende lädt zur Sitzung ein und setzt in Absprache mit der Schulleitung die Tagesordnung fest.
Die Schulpflegschaft:
- vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien.
- ist ein Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.
- gibt über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften Informationen der Schulleitung an alle Eltern weiter.
- kann eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Schulpflegschaftsvorsitzende: Frau Klein
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule, in dem die Vertreterinnen/Vertreter der Eltern und die Vertreter/Vertreterinnen der Lehrerinnen und Lehrer zusammenarbeiten.
(Die Elternvertreter/innen wurden zuvor von der Schulpflegschaft, die Lehrer/innen von der Lehrerkonferenz gewählt.)
Die Anzahl der Mitglieder der Schulkonferenz hängt von der Größe der Schule ab. Die Schulkonferenz der Niels-Stensen-Schule besteht aus sechs Mitgliedern.
Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleitung als Mitglied der Schulkonferenz, allerdings ohne Stimmrecht. Lediglich bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleitung den Ausschlag.
Die Schulkonferenz
- berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule.
- kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.
Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 Schulgesetz geregelt.
So setzt sich unsere Schulkonferenz zusammen:
Vorsitzende: Frau Motzko
Lehrkräfte: Frau Kardinahl, Frau Wetekamp, Herr Kerkemeyer
Eltern: Frau Klein, Frau Haase, Frau Stijohann