Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen, die in Deutschland im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe hilfebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf bzw. den Regelbedarfsstufen erbracht werden. Durch die Leistungen soll das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sichergestellt werden.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe können nach § 6b Bundeskindergeldgesetz auch Kindergeldberechtigte für ein Kind erhalten.
Dies ist der Fall, wenn Wohngeld gezahlt wird und das Kind ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied ist, oder wenn das Kind im Haushalt der oder des Kindergeldberechtigten lebt und für ein Kind Kinderzuschlag nach § 6a BKGG bezogen wird. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Kinderzuschlag für das Kind gezahlt wird, für das die Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch genommen werden sollen.
Unsere Schulsozialarbeiterin beantwortet gerne Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket und ist beim Ausfüllen der Anträge behilflich